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Technische und organisatorische Maßnahmen

Nach Art. 32 DSGVO · Fassung vom 25.07.2026

Die nachfolgenden Maßnahmen gewährleisten ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau für die im Auftrag des Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten.

1. Vertraulichkeit

  • Zutrittskontrolle: Server werden ausschließlich in zertifizierten Rechenzentren des Infrastrukturanbieters in der Europäischen Union (Region Frankfurt) betrieben.
  • Zugangskontrolle: Authentifizierung über E-Mail und Passwort oder OAuth (Google). Passwörter werden ausschließlich als Hash gespeichert.
  • Zugriffskontrolle: Zeilenbasierte Sicherheitsrichtlinien (Row Level Security) trennen Daten strikt nach Mandant. Nutzerinnen und Nutzer sehen und bearbeiten ausschließlich Daten ihrer eigenen Firma; ein Wechsel des Mandanten ist technisch unterbunden.
  • Betreiberzugriff: Eine mandantenübergreifende Einsicht ist ausschließlich der Betreiberrolle vorbehalten. Sie ist technisch über eine Prüffunktion in der Datenbank (is_platform_owner()) abgesichert und aktuell einem einzigen, im Impressum genannten Konto zugewiesen. Der Zugriff dient ausschließlich Administration, Support und Störungsbeseitigung und erfolgt weisungsgebunden nach Art. 29 DSGVO.
  • Trennungskontrolle: Multi-Tenant-Architektur mit Mandantenfeld auf jeder fachlichen Tabelle, erzwungen durch serverseitige Sicherheitsrichtlinien.
  • Pseudonymisierung und Verschlüsselung: Transportverschlüsselung (TLS) für sämtliche Verbindungen; Verschlüsselung ruhender Daten (at rest) durch den Infrastrukturanbieter.

2. Integrität

  • Eingabekontrolle: Anlage- und Änderungszeitpunkt werden auf jedem Datensatz gespeichert.
  • Löschkontrolle: Löschungen erfolgen zunächst in einen 30-tägigen Papierkorb; endgültige Löschung ist manuell möglich oder erfolgt automatisch nach Ablauf der Frist.
  • Weitergabekontrolle: Externe Freigabelinks liefern ausschließlich die für Ansicht und Signatur erforderlichen Felder. Bank- und Steuerdaten werden nicht in öffentliche Datenpakete aufgenommen.

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit

  • Verfügbarkeitskontrolle: Automatisierte tägliche Backups durch den Infrastrukturanbieter.
  • Wiederherstellbarkeit: Point-in-Time-Recovery-Fenster gemäß Vertragsumfang mit dem Infrastrukturanbieter.
  • Belastbarkeit: Die Anwendung ist als Progressive Web App konzipiert und funktioniert auch offline; ausstehende Uploads werden lokal gespeichert und beim nächsten Netzzugang synchronisiert.

4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung

  • Regelmäßige Sicherheits-Scans der Datenbank-Konfiguration, insbesondere der Zeilensicherheits-Richtlinien und der privilegierten Datenbankfunktionen.
  • Änderungen am Datenbankschema erfolgen ausschließlich über versionierte Migrationen; jede Änderung wird nachvollziehbar dokumentiert.
  • Serverseitige Fehlerereignisse werden protokolliert und können auf Anforderung ausgewertet werden.
  • Protokollierung sicherheitsrelevanter Zugriffe: Anmeldungen und Fehlversuche, Änderungen an der Zwei-Faktor-Authentifizierung, Team-Rollenänderungen, Datenexporte, Aktivierung und Widerruf externer Freigabelinks sowie endgültige Löschungen werden in einem manipulationsgeschützten Audit-Log (append-only) für 12 Monate vorgehalten. IP-Adressen werden ausschließlich als tageweise gesalteter SHA-256-Hash gespeichert.

5. Auftragskontrolle

  • Verarbeitung ausschließlich im Rahmen der Nutzung durch den Verantwortlichen; die Nutzungshandlungen im Produkt gelten als dokumentierte Weisung.
  • Unterauftragsverarbeiter sind transparent in der Subprozessoren-Liste ausgewiesen; Änderungen werden mit angemessenem Vorlauf angekündigt.

Fassung vom 25.07.2026. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter luchs-flow.de/toms abrufbar.

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