Technische und organisatorische Maßnahmen
Nach Art. 32 DSGVO · Fassung vom 25.07.2026
Die nachfolgenden Maßnahmen gewährleisten ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau für die im Auftrag des Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten.
1. Vertraulichkeit
- Zutrittskontrolle: Server werden ausschließlich in zertifizierten Rechenzentren des Infrastrukturanbieters in der Europäischen Union (Region Frankfurt) betrieben.
- Zugangskontrolle: Authentifizierung über E-Mail und Passwort oder OAuth (Google). Passwörter werden ausschließlich als Hash gespeichert.
- Zugriffskontrolle: Zeilenbasierte Sicherheitsrichtlinien (Row Level Security) trennen Daten strikt nach Mandant. Nutzerinnen und Nutzer sehen und bearbeiten ausschließlich Daten ihrer eigenen Firma; ein Wechsel des Mandanten ist technisch unterbunden.
- Betreiberzugriff: Eine mandantenübergreifende Einsicht ist ausschließlich der Betreiberrolle vorbehalten. Sie ist technisch über eine Prüffunktion in der Datenbank (
is_platform_owner()) abgesichert und aktuell einem einzigen, im Impressum genannten Konto zugewiesen. Der Zugriff dient ausschließlich Administration, Support und Störungsbeseitigung und erfolgt weisungsgebunden nach Art. 29 DSGVO. - Trennungskontrolle: Multi-Tenant-Architektur mit Mandantenfeld auf jeder fachlichen Tabelle, erzwungen durch serverseitige Sicherheitsrichtlinien.
- Pseudonymisierung und Verschlüsselung: Transportverschlüsselung (TLS) für sämtliche Verbindungen; Verschlüsselung ruhender Daten (at rest) durch den Infrastrukturanbieter.
2. Integrität
- Eingabekontrolle: Anlage- und Änderungszeitpunkt werden auf jedem Datensatz gespeichert.
- Löschkontrolle: Löschungen erfolgen zunächst in einen 30-tägigen Papierkorb; endgültige Löschung ist manuell möglich oder erfolgt automatisch nach Ablauf der Frist.
- Weitergabekontrolle: Externe Freigabelinks liefern ausschließlich die für Ansicht und Signatur erforderlichen Felder. Bank- und Steuerdaten werden nicht in öffentliche Datenpakete aufgenommen.
3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit
- Verfügbarkeitskontrolle: Automatisierte tägliche Backups durch den Infrastrukturanbieter.
- Wiederherstellbarkeit: Point-in-Time-Recovery-Fenster gemäß Vertragsumfang mit dem Infrastrukturanbieter.
- Belastbarkeit: Die Anwendung ist als Progressive Web App konzipiert und funktioniert auch offline; ausstehende Uploads werden lokal gespeichert und beim nächsten Netzzugang synchronisiert.
4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung
- Regelmäßige Sicherheits-Scans der Datenbank-Konfiguration, insbesondere der Zeilensicherheits-Richtlinien und der privilegierten Datenbankfunktionen.
- Änderungen am Datenbankschema erfolgen ausschließlich über versionierte Migrationen; jede Änderung wird nachvollziehbar dokumentiert.
- Serverseitige Fehlerereignisse werden protokolliert und können auf Anforderung ausgewertet werden.
- Protokollierung sicherheitsrelevanter Zugriffe: Anmeldungen und Fehlversuche, Änderungen an der Zwei-Faktor-Authentifizierung, Team-Rollenänderungen, Datenexporte, Aktivierung und Widerruf externer Freigabelinks sowie endgültige Löschungen werden in einem manipulationsgeschützten Audit-Log (append-only) für 12 Monate vorgehalten. IP-Adressen werden ausschließlich als tageweise gesalteter SHA-256-Hash gespeichert.
5. Auftragskontrolle
- Verarbeitung ausschließlich im Rahmen der Nutzung durch den Verantwortlichen; die Nutzungshandlungen im Produkt gelten als dokumentierte Weisung.
- Unterauftragsverarbeiter sind transparent in der Subprozessoren-Liste ausgewiesen; Änderungen werden mit angemessenem Vorlauf angekündigt.
Fassung vom 25.07.2026. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter luchs-flow.de/toms abrufbar.